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Kontinuierliche Fortbildung (CME)
Als Arzt sind Sie verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden. Dies ist Teil der medizinischen Qualitätssicherung. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die §§ 95d und 137 SGB V. Die Fortbildungsverpflichtung besteht für alle Ärzte gleichermaßen, also auch für Vertragsärzte, angestellte Ärzte eines Vertragsarztes oder medizinischen Versorgungszentrums, ermächtigte Ärzte, Fachärzte und Assistenzärzte.
Wie die Vertragsärzte und Fachärzte am Krankenhaus ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung (CME) nachkommen können und wie der Fortbildungsnachweis erfolgt wird in der (Muster-) Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer konkret beschrieben.
Dort heißt es unter § 1 Ziel der Fortbildung:
Die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patientenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung.
Und § 2 Inhalt der Fortbildung konkretisiert:
Die Fortbildung vermittelt unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und medizinischer Verfahren das zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin und der medizinischen Technologie. Sie soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse, die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten sowie die Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen umfassen.
Und im § 3 Fortbildungsmethoden heißt es:
(1) Ärztinnen und Ärzte sind in der Wahl der Fortbildungsmethoden frei. Der Wissenserwerb ist auf das individuelle Lernverhalten auszurichten.
(2) Geeignete Methoden der Fortbildung sind in § 6 Abs. 3 in den Kategorien A bis K aufgeführt.
Für die ärztliche CME Fortbildung Online - wie sie hier auf www.cme-kurs.de angeboten wird - relevant sind die Kategorien D und I. Diese werden nachfolgend näher beschrieben. Doch zunächst noch einmal zu den Hintergründen.
Hintergründe der Pflicht zur CME Fortbildung
Die Fortbildungspflicht dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Aktualisierung der Qualifikation für die qualitätsgesicherte Versorgung der Patientinnen und Patienten. Entscheidend ist, dass der Nutzen für den Patienten und die Patientensicherheit klar im Vordergrund stehen. Zwar werden auch nicht medizinische Fortbildungsinhalte wie zum Beispiel Maßnahmen zu Verbesserung der Team- und Kommunikationsfähigkeiten sowie die persönliche Weiterentwicklung der Ärzte anerkannt, nicht hingegen Programme zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Praxis. Ferner müssen Fortbildungen frei von wirtschaftlichen Interessen sein.
Umfang und Nachweis der ärztlichen CME Fortbildung
Das sogenannte Fortbildungszertifikat dient dem Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht.
Ein Zertifikat wird erteilt, wenn die Ärztin oder der Arzt innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 CME-Punkte für Fortbildung gesammelt und mit Belegen bei Ihrer kassenärztlichen Vereinigung oder dem ärztlichen Direktor des Krankenhauses eingereicht haben.
Für jede abgeschlossene Fortbildungsstunde von 45 Minuten wird ein Fortbildungspunkt erteilt.
Werden mehr als 250 Punkte eingereicht, werden diese in der Regel nicht für den nächsten Zyklus berücksichtigt.
Nichteinhaltung der Fortbildungsverpflichtung
Für den Fall, das Ärztinnen und Ärzte ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, sieht der § 95d SGB V eine Reihe von Sanktionen vor:
1. Wenn Vertragsärzte innerhalb von fünf Jahren keine 250 Fortbildungspunkte erworben bzw. eingereicht haben, haben Sie weitere zwei Jahre Zeit, dies ganz oder teilweise nachholen.
2. Die Kassenärztliche Vereinigung ist verpflichtet, in dieser Zeit das Honorar aus der Vergütung vertragsärztlicher Tätigkeit, für die ersten vier Quartale um 10%, ab dem darauf folgenden Quartal um 25% zu kürzen. Bei angestellten Ärzten ist das Gehalt des Vertragsarztes, bei dem sie angestellt sind, von der Kürzung betroffen. Die Honorarkürzung endet nach Ablauf des Quartals, in dem der vollständige Fortbildungsnachweis erbracht wird.
3. Erbringt ein Vertragsarzt den Fortbildungsnachweis nicht spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums, soll die Kassenärztliche Vereinigung unverzüglich gegenüber dem Zulassungsausschuss einen Antrag auf Entziehung der Zulassung stellen.
Wo und wie Sie an CME-Fortbildungen teilnehmen können
Fortbildungspunkte können durch die Teilnahme an Veranstaltungen unterschiedlichster Art, vor Ort oder Online, erreicht werden. Hierzu wurden insgesamt zehn Kategorien definiert
Kategorie A: Vortrag und Diskussion
Kategorie B: mehrtägige Kongresse
Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes Teilnehmers
Kategorie D: interaktive Fortbildung (Online-Fortbildung)
Kategorie E: Selbststudium
Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
Kategorie G: Hospitation
Kategorie H: Qualifikationsmaßnahmen, curriculare Fortbildungen und Ähnliches
Kategorie I und K: eLearning und blended eLearning
Der Erwerb von Fortbildungspunkten durch Teilnahme an einer CME Fortbildung stellt für viele Vertragsärzte eine zeitliche Herausforderung dar. Interaktive Online CME-Fortbildungen der Kategorie D und eLearning der Kategorie I sind daher eine ideale Alternative zur klassischen Präsenzfortbildung (Kongress), da sie bequem vom eigenen Schreibtisch oder sogar von der heimischen Couch aus absolviert werden können.
CME Fortbildungen kostenlos
Der CME-Verlag bietet aktuell ausnahmslos kostenlose Online-Fortbildungen der Kategorie D: interaktive Fortbildung mit anschließender Lernerfolgskontrolle an. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmer der CME-Fortbildung bis zu 4 Fortbildungspunkte.
Die auf www.cme-kurs.de angeboten CME-Fortbildungen Online sind kostenlos und werden durch die freundliche Unterstützung von Partnern aus der Industrie ermöglicht. Die Fortbildungen werden von erstklassigen Referenten in Zusammenarbeit mit dem CME-Verlag entwickelt. Die Inhalte der Fortbildungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und sind produkt- und firmenneutral.
Alle Online-Fortbildungen sind von der Akademie für ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz anerkannt und sind bundesweit anerkennungsfähig.
Die erzielten Fortbildungspunkte werden tagesaktuell an den elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer übermittelt, sofern der Teilnehmer seine einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) in Rahmen der kostenlosen Registrierung angegeben hat.