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Allgemeine Fragen zu CME-Punkten

Innerhalb von fünf Jahren muss ein Arzt 250 CME-Punkte sammeln. Fachärzte müssen 150 davon fachspezifisch sammeln.

Vertragsärzten wird das Gehalt direkt um 10 % gekürzt, nach dem 5. Quartal um 25 %. Nach Ablauf von 2 Jahren droht der Verlust der Zulassung.

Eine Mitnahme bzw. Gutschrift in den nächsten Zyklus ist nicht möglich. Werden mehr als 250 Punkte gesammelt, so verfallen diese am Ende der 5 Jahre.

Ja! Die einzelnen Ärztekammern erkennen alle Fortbildungen unabhängig von Standort oder Kammerzugehörigkeit an.

Fragen zu dieser Platform (CME-Kurs.de)

Ja. Auch wenn Sie die Mehrzahl der Kurse ohne Login ansehen können, ist eine Registrierung erforderlich, sobald Sie die Lernerfolgskontrolle absolvieren wollen. Hierzu benötigen wir lediglich Ihren Namen, die einheitliche Fortbildungsnummer (EFN = Barcode) und Ihre Email-Adresse.

Ja. Die Veranstaltungen sind nach den Fortbildungsrichtlinien der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz von der Akademie für Ärztliche Fortbildung in RLP zertifiziert. Sie werden von anderen Ärztekammern bundesweit anerkannt und werden für das Fortbildungszertifikat angerechnet.

Nein. Die erworbenen Fortbildungspunkte werden täglich an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer übertragen und von dort an Ihre Landesärztekammer weitergeleitet. Die Anzeige in Ihrem persönlichen Kammer-Punktekonto kann sich – technisch bedingt – bis zu 72 Stunden verzögern.

Ja, wenn Sie bestanden haben. Sie können den CME-Test einmal wiederholen, also insgesamt zweimal absolvieren.

Ganz einfach. Gehen Sie auf "Anmelden" und loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten ein. In Ihrem Profil sehen Sie Ihren Punktestand für das aktuelle Jahr sowie die Vorjahre. Darunter finden Sie drei Menüpunkte: "Kursempfehlungen", "Ihre Zertifikate" und „Profildaten“.

Im rechten Reiter "Profildaten" können Sie Ihre Profildaten aktualisieren, z. B. Ihre EFN nachtragen.

Im mittleren Reiter "Ihre Zertifikate" können Sie unter dem Menüpunkt "Bestandene CME" den jeweiligen Kurs auswählen und das entsprechende Zertifikat durch einen Klick auf "Zertifikat erneut drucken" erneut abrufen.

Ja! Zwischen der Bundesärztekammer und der österreichischen Ärztekammer sowie der FMH Swiss medical Association (Foederatio Medicorum Helveticorum) besteht jeweils eine Anerkennungsvereinbarung. Soweit eine Fortbildungsveranstaltung von einer deutschen Ärztekammer mit CME-Punkten zertifiziert ist, erkennt die Schweizer und Österreichische Kammer diese Fortbildungspunkte für das heimische System an.

Nach dem erfolgreichen Abschluss einer unserer CME-Kurse erhalten Sie im Anschluss eine Teilnahmebestätigung als PDF. Diese Bescheinigung können Sie sowohl in der Schweiz als auch in Österreich als Ärztin oder Arzt bei der für Sie zuständigen Kammer einreichen. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Profil auf www.cme-kurs.de vollständig ausgefüllt ist.