Das am 10. März 2017 in Kraft getretene Gesetz zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (Cannabis-Gesetz) ermöglicht die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei sind gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen, wie das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung, nicht zur Verfügung stehende oder bereits ausgeschöpfte Standardtherapien oder wenn diese nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes nicht zur Anwendung kommen können sowie das Vorliegen einer nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome. Bei der ärztlichen Stellungnahme im Rahmen der Antragstellung für die Kostenübernahme der Cannabinoid-Therapie durch die GKV ist in diesem Zusammenhang insbesondere individuell auf die persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Patienten einzugehen. In dieser Fortbildung erhalten Sie rechtliche Hilfestellungen für die Cannabinoid-Verordnung sowie für die Antragstellung auf Kostenübernahme der Cannabinoid-Therapie durch die GKV zur Behandlung schwerkranker Patienten. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Möglichkeiten im Falle einer Antragsablehnung bestehen. Sie erhalten zudem Informationen zu der seitens des BfArM durchgeführten Begleiterhebung, zu deren Teilnahme Sie gesetzlich verpflichtet sind, sofern der Kostenübernahme zu Lasten der GKV stattgegeben wurde.
Fortbildung-Cannabis

Rechtliche Hilfestellungen für die Cannabinoid-Verordnung zur Behandlung schwerkranker Patienten
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Update Cannabis als Medizin
Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ am 10. März 2017 sind getrocknete Cannabisblüten, standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen GKV-erstattungsfähig und stellen so eine reale Erweiterung des Therapiespektrums dar. Medikamente auf Cannabisbasis sowie Cannabisextrakte oder -blüten sind bei einer Vielzahl verschiedener Indikationen durch ihre spezifische Bindung an Rezeptoren des Endocannabinoidsystems und durch andere Mechanismen wirksam. Zu den etablierten Indikationen zählen aufgrund der aktuellen Studienlage derzeit vor allem chronische neuropathische Schmerzen, Spastik bei MS sowie Appetitmangel, Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Krebsbehandlung oder anderer Ursache. Für viele andere Indikationen liegen Fallbeispiele oder kleinere Studien vor, in denen zum Teil über erstaunliche Effekte berichtet wird.
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